Genehmigung Revision Ortsplanung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Gemeindeversammlung Gampelen am 18. Juni 2010 beschlossene Revision der Ortsplanung bestehend aus Zonenplan inkl. Waldfeststellung, Zonenplan Gefahrengebiete, Bau- und Nutzungsreglement (BNR), Änderungen Waldbaulinienpläne Gürlenwald, Änderung Uferschutzplan in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 8. April 2011 genehmigt. Mit dem Genehmigungsbeschluss wurden von Amtes wegen folgende Änderungen vorgenommen:
- Verzicht auf Zuweisung in die Bauzone des Gebietes Reckholdern
- Verzicht auf Rückstufung der Liegenschaft Insstrasse Nr. 2 (Parzelle 766) vom schützenswerten zum erhaltenswerten Objekt
- Verzicht auf Entlassung der Eisenbahnbrücke (Parzelle 2380) als schützenswertes Objekt
- Ergänzung des Bau- und Nutzungsreglements mit Art. 37
Die erwähnten Pläne und Vorschriften sind mit den vom Amt für Gemeinden und Raumordnung verfügten Änderungen des Zonenplanes und des Bau- und Nutzungsreglements mit dem Datum ihrer Genehmigung in Rechtskraft erwachsen.
Vorbehalten bleiben Beschwerden gegen die verfügten Änderungen.
Genehmigung Revision Ortsplanung
Die 2. Auflage der Gesamtrevision der Ortsplanung ist abgelaufen. Es sind keine Einsprachen eingegangen. Die Unterlagen befinden sich nun beim kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Genehmigung.
Genehmigung Revision Ortsplanung
Die Gemeindeversammlung hat am 18. Juni 2010 der Revision der Ortsplanung unter Berücksichtigung diverser Bereinigungen zugestimmt. Die Bereinigungen liegen vom 25. Juni 2010 bis zum 26. Juli 2010 öffentlich auf. Danach wird die revidierte Ortsplanung dem kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Genehmigung eingereicht. In der Zwischenzeit sind eingehende Baugesuche bereits nach der neuen baurechtlichen Grundordnung zu beurteilen.
Öffentliche Auflage Revision Ortsplanung
Die Unterlagen zur Revision der Ortsplanung, der Änderungen Waldbaulinienpläne Gürlenwald und die Änderung des Uferschutzplanes liegen vom 28. April 2010 bis zum 28. Mai 2010 in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Die Unterlagen können auch online abgerufen werden:
- Zonenplan (1:2000)
- Zonenplan Gesamtgemeinde (1:6000)
- Zonenplan Gefahrengebiete Wasser
- Zonenplan Gefahrenkarte Permanente Rutschungen
- Zonenplan Gefahrenkarte Hangmuren
- Zonenplan Gefahrenkarte Steinschlag
- Waldfeststellung
- Bau- und Nutzungsreglement BNR
- Anhänge zum Bau- und Nutzungsreglement
- Bericht nach Art. 47 RPV
- Mitwirkungsbericht
- Änderungen Waldbaulinienpläne Gürlenwald
- Änderung Uferschutzplan
Mitwirkungsbericht und Vorprüfung Revision Ortsplanung
Die öffentliche Mitwirkung ist abgeschlossen. Insgesamt sind 41 Eingaben eingegangen. Der Gemeinderat und die Planungskommission danken für die rege Beteiligung und das Interesse der Bevölkerung.
Der Mitwirkungsbericht hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 13. Oktober 2009 verabschiedet.
Die Unterlagen befinden sich nun beim kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung in der Vorprüfung.
Öffentliche Mitwirkung Revision Ortsplanung
Der Gemeinderat bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9.6.1985 die Gesamtrevision der Ortsplanung zur öffentlichen Mitwirkungsauflage. Während der Zeit vom 17. August 2009 bis 11. September 2009 liegen der Zonenplan sowie das Gemeindebaureglement während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Eine öffentliche Orientierungsveranstaltung findet am Dienstag, 25. August 2009 um 20:00 Uhr in der Aula statt. Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an den Gemeinderat zu richten.
Mitwirkungsunterlagen:
- Erläuterungsbericht zur Planung
- Bau- und Nutzungsreglement
- Anhang I zum Bau- und Nutzungsreglement
- Zonenplan (Massstab 1:2000)
- Zonenplan (Massstab 1:6000, gesamtes Gemeindegebiet)
- Baulinienplan Dorfkern
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